MENSCHENRECHTSPROBLEME IN RUMÄNIEN


Ein kurzer Abriß von amnesty international, Gruppe 1431, Miesbach (Oktober 2000).

1. Einleitung

Im November 1996 gelangte per Wahl Emil Constantinescu mit einer großen Koalition aus Demokratischer Konvention, Sozialdemokratischer Union und Demokratischer Union der Ungarn im Vielvölkerstaat Rumänien an die Macht. Viele Rumänen hofften auf schnelle Reformen der maroden Wirtschaft und Verbesserungen des sozialen Netzes sowie auf ein Ende der weitverbreiteten Korruption.
Ähnlich hohe Erwartungen hatte die internationale Staatengemeinschaft.
Doch jetzt, zwei Jahre später, hat die Regierung wohl eher ihre Partner im Ausland von ihrem Kurs auf eine bessere Zukunft überzeugt als ihre eigenen, mittlerweile sehr skeptischen Bürger.Vor allem das Verhältnis zu Ungarn (7,1% der rumänischen Bevölkerung sind Ungarn) und der Ukraine (0,3% in Rumänien) wurde durch den Abschluß von Verträgen verbessert.
Auch innenpolitisch hat sich anfangs einiges bewegt: Zur Bekämpfung der Korruption wurde gegen führende Bankiers ermittelt, und eine große Zahl hoher Polizeibeamter wurde entlassen, teilweise wegen Korruptionsverdacht oder weil sie Ermittlungen in solchen Fällen ungenügend geführt hatten.

Aber Dauerstreitigkeiten in der Regierung und zwei Kabinettsumbildungen führten zu einer Verlangsamung der Reformen, und die Wirtschaftsbedingungen verschlechtern sich. Der Wechsel der politischen Führung im November 1996 hat für die Einhaltung der Menschenrechte keine größere Bedeutung gehabt.
Sorge bereitet immer noch die weitgehende Mißachtung der fundamentalen Rechte, die in Verfassung, Gesetzen und internationalen Verträgen garantiert sind. Amnesty international erhält laufend Berichte über Menschenrechtsverletzungen: Inhaftierung gewaltloser politischer Gefangener, Folter, Mißhandlung von Verhafteten, ungerechtfertigter Schußwaffengebrauch durch die Polizei.
Fundierte Stellungnahmen von Behörden zu speziellen Fällen erhielt amnesty international auch nach dem Machtwechsel so gut wie gar nicht. Vielmehr vertritt die neue Führung die alte Ansicht, daß Menschenrechtsverletzungen nur selten und ungezielt vorkommen und durch die zuständigen Stellen effektiv verfolgt werden.
Der Schutz fundamentaler Rechte wird angesichts der wirtschaftlichen Lage nicht als wichtigstes staatliches Interesse angesehen. Somit herrschen im öffentlichen Dienst (Justiz, Staatsanwälte, Gesetzvollzugsbeamte) die überkommenen Verhaltensweisen vor; auch unterblieben personelle Veränderungen in den nachgeordneten Stellen der Behörden.

Ein erster wichtiger Schritt ist die Reform des Strafgesetzbuches, die im Juni 2000 vom Abgeordnetenhaus verabschiedet wurde ( ist allerdings noch nicht vom Senat angenommen worden).Zu den Gesetzesänderungen gehört die Abschaffung des Art. 200 (Verbot gleichgeschlechtlicher Beziehungen in der Öffentlichkeit; Unterstützung homosexueller Lebensweisen) und Art. 239 („schwere verbale Ausschreitung“) sowie die Umwandlung von Haftstrafen in Geldstrafen bei „Beleidigung“ und „Verleumdung“.
Trotz dieser begrüßenswerten Änderung bleibt ein bittere Beigeschmack, wenn man die innenpolitischen Ereignisse ein halbes Jahr zuvor betrachtet: Regierungschef Vasile wurde entmachtet. In einer konzertierten Aktion von Kabinett, Regierungsparteien und Präsident Constantinescu traten zwei Drittel der Minister zurück, woraufhin Premier Vasile vom Staatschef für regierungsunfähig erklärt wurde. Ein in der Verfassung vorgesehenes Mißtrauensvotum fand nicht statt.

2. Vorwürfe von amnesty international

2.1. Folter und Mißhandlung durch Gesetzvollzugsbeamte

Seit Beginn der 90er Jahre registriert amnesty international beständig unregelmäßig Vorwürfe gegen rumänische Gesetzvollzugssbeamte, denen Mißhandlung übermäßige oder ungerechtfertigte Gewaltanwendung bei Festnahmen ebenso angelastet werden wie grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung von in Gewahrsam genommenen Menschen.
Für amnesty international ist in einer Vielzahl der Fälle der Tatbestand der Folter erfüllt:
Die Verletzungen sind sehr schwer und die Beweise dafür, daß sie wiederholt ,willkürlich und gezielt zugefügt worden waren, sind überdeutlich.
Medizinische Gutachten verdeutlichen die Ursachen der Verletzungen, z.B. Schläge mit Gummiknüppeln. Fast immer werden die Opfer von Mißhandlungen einer Straftat beschuldigt, oder es wird ihnen eine Ordnungswidrigkeit nach dem Gesetz Nr. 61/1991 über »Sanktionen bei Verstößen gegen die Normen des sozialen Zusammenlebens und die öffentliche Ruhe und Ordnung« angelastet. Aus Angst vor weiteren Schikanen oder aus mangelndem Anvertrauen in die Strafverfolgung der Täter erstatten nur verhältnismäßig wenig Opfer Anzeige. Oft werden sie dann im Gegenzug mit einer Anklage wegen Angriffs auf eben den/die beschuldigten Beamten überzogen.
Weitere Methoden sind Zeugenbeeinflussung, Drohungen, Verschleppung der Revisionsverfahren.

2.2.“Schnelle Eingreifkommandos“

wurden in den letzten Monaten im ganzen Land als Untereinheiten der Kreispolizeiinspektionen gebildet.
Grundlage dafür ist eine Dienstanweisung der polizeilichen Generalinspektion vom Oktober 1999. Zu ihren Aufgaben zählen sofortige Intervention bei Straftaten und Patrouillen rund um die Uhr.
Amnesty international liegen Berichte über das scchnelle Eingreifkommando in Buzau vor, denen zufolge in verschiedenen Fällen massive körperliche Gewalt angewendet wurde gegen „Verdächtige“ sowie gegen Personen, die Widerspruch bei Gericht einlegen.
Ärztliche Gutachten bestätigen beispielsweise Brust-u. Unterleibsquetschungen.

Über den leitenden Kommandanten wird berichtet, daß er bereits früher schwere Mißhandlungen begangen haben soll und deshalb bereits verschiedene Disziplinarmaßnahmen auferlegt bekommen hatte. Möglich wird dies v.a. durch Art. 16b, Gesetz Nr. 26 über „Organisation u. Funktion der rumänischen Polizei“. Verdächtige, „Personen, die die öffentliche Ordnung, Menschenleben oder andere soziale Werte gefähren“, können bis zu 24 Stunden auf einem Revier festgehalten werden.
Dieses Gesetz wird sehr weitläufig ausgelegt. Es betrifft in Buzau Leute, die sich angeblich weigern sich auszuweisen ebenson wie jemanden, der um 1 Uhr in der Nacht auf einer Parkbank sitzt.
Aufgrund der Ähnlichkeiten in der Schilderung ihrer Fälle liegt der Verdacht nahe, daß jetzt mittels „schneller Eingreifkommandos“ legalisiert wird, was zu einem früheren Zeitpunkt Marius Popescu und Eugen Gales zugestoßen ist.

Schußwaffengebrauch

Eine weitere Steigerung der Gewalt ist der zunehmend tödliche Gebrauch von Schußwaffen durch Polizisten. Die von den Beamten angegebenen Notwehrsituaionen sind häufig fraglich, genauso wie teilweise die Behauptungen der Flucht von Verdächtigen. In keinem der aufgeführten Fälle ist nachvollziehbar, warum auf die „Verdächtigen“ zum Teil tödliche Kopfschüsse abgegeben wurden. Mehrere Opfer leiden noch immer unter Folgen wie Lähmungen und Sprachstörungen. Die Verletzungen der Polizisten dagegen benötigten nicht einmal medizinischer Behandlungen.
Das entsprechende Gesetz zum Gebrauch von Schußwaffen enthält fünf Bedingungen, um eine Waffe einsetzen zu dürfen.
In Zukunft soll eine Schußwaffe „im Einklang mit dem Gesetz“ angewendet werden. Das ist eine deutlich weitere Auslegung und stellt eine Verschlechterung der Menschenrechtslage dar - die andere Seite der Reformvorschläge. Sie steht im Gegensatz zu den Empfehlungen der UN-Menschenrechtskommision.


3.Die Fälle der Miesbacher Gruppe von amnesty international

Zwar ereigneten sich diese Ereignisse schon vor der offiziellen Einrichtung der schnellen Eingreifkommandos, dennoch passen sie von ihrem Ablauf her zu deren „Arbeitsweise“. Beide Fälle sind nach wie vor ungeklärt.

3.1.Marius Popescu

Am 21.2.96 wurde Marius Popescu in Buzau von zwei Polizisten verhaftet. Am nächsten Tag kehrte er mit so schweren Kopfverletzungen heim, daß er unfähig war zu sprechen. Im Krankenhaus ergab die gerichtsmedizinische Untersuchung eine Quetschung der linken Gehirnhälfte, die von schweren Schlägen mit einem haarten Gegenstand auf den Hinterkopf verursacht wurde.
In der Hemdtasche fanden Angehörige ein Polizeiprotokoll vom 21.2.96. Danach sollte Marius Popescu ein Bußgeld bezahlen, weil »er sich unter dem Einfluß von Alkohol geweigert hatte, sich auszuweisen.« Noch während er im Krankenhaus lag, wurde eine seiner Schwestern zum Polizeirevier bestellt. Dort zerrissen die beiden Polizisten, die ihn verhaftet hatten, das Protokoll. Marius Popescu solle das gleiche machen, denn er brauche das Bußgeld nicht bezahlen. Weiter gaben sie an, Marius Popescu in der Nähe des Lokals auf dem Boden liegend gefunden und auf das Revier gebracht zu haben, als er seinen Ausweis nicht vorzeigen konnte.
Nach Verhängung der Geldstrafe sei er sofort entlassen worden. Im April 1996 erstattete seine Schwester Anzeige beim Militärstaatsanwalt in Bukarest , der ihr dann mitteilte, die Sache werde vom Militärstaatsanwalt in Ploeisti verfolgt. Ein Jahr später forderten die beschuldigten Beamten von Marius Popescu noch einmal die Vernichtung des Protokolls. 1998 erklärte das Innenministerium dazu, die Polizeistreife habe Marius Popescu verprügelt auf dem Boden liegend gefunden, zum Revier mitgenommen und dort aufgrund aggressiven Verhaltens mit einer Geldstrafe belegt.
Amnesty international wies die rumänischen Behörden 1998 darauf hin, daß diese Aussage zum einen dem Protokoll vom 21.2.96 widerspricht, in dem die Weigerung sich auszuweisen als Grund angegeben ist, zum anderen steht sie im Gegensatz zur gerichtsmedizinischen Untersuchung.
Ungeklärt ist, wie ein unbewaffneter, schwer verletzter Mann in voller Absicht tätlich werden kann und warum der angeblich bereits Schwerverletzte zum Revier anstatt zum Arzt gebracht wurde.

3.2. Eugen Gales

Am 16.12.96 mittags wurde Eugen Gales im Kreisgerichtsgebäude Buzau verhaftet. Dort hatte er auf den Beginn einer Verhandlung wegen eines familiären Eigentumsstreites, in dessen Verlauf er Opfer von Körperverletzungen geworden war.
Zwei Polizisten führten ihn einem Staatsanwalt vor, der ihn inhaftieren ließ. Der Grund: Angeblich habe er seinen Verwandten Verletzungen zugefügt und nicht umgekehrt. Im Polizeigewahrsam schlugen ihn die Polizisten mit Fäusten und Handschellen und versetzten ihm am ganzen Körper Fußtritte, um eine Unterschrift zu einem Geständnis zu erzwingen.
Während der Prügel verlor Eugen Gales das Bewußtsein. Laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten vom 23.12.96 nach seiner Freilassung hatte er außerdem Verbrennungen durch eine Zigarette oder ein Feuerzeug erlitten und Verletzungen an den Fußsohlen, die von der flacara herrührten (Schläge auf die Fußsohlen mit einem dumpfen Gegenstand).
Laut Bericht des rumänischen Innenministeriums von 1998 mußte die Polizei Gewalt anwenden, weil sich Eugen Gales seiner Festnahme widersetzte. Unerwähnt blieben die Vorgehensweise der Polizei, die Art der Verletzungen und Beweise für seinen Widerstand gegen die Polizei. Seine Anzeige gegen die Beamten wurde abgewiesen, ohne daß untersucht wurde, wie er zu den Verletzungen gekommen war.

 

4. Empfehlungen von amnesty international

Mit unseren Briefen fordern wir die rumänische Regierung nachdrücklich auf,

- alle gewaltlosen politischen Gefangenen sofort und vorbehaltlos freizulassen;
- bei Beschwerden über Mißhandlungen durch die Polizei sofort umfassende und unparteiische Untersuchungen einzuleiten;
- daß Polizisten und das Aufsichtspersonal in Gefängnissen ggf. einem ordentlichen Gericht zugeführt werden und nicht mehr der Militärjustiz unterliegen;
- eine unabhängige, unparteiische und kompetente Kommission einzusetzen, die Folter und Mißhandlung von Inhaftierten durch Polizisten untersucht;
- zu Berichten, die die Kommission der Öffentlichkeit vorlegt, Stellung zu nehmen;
- zu garantieren, daß Klageführer und Zeugen vor allen Formen der Mißhandlung und Einschüchterung geschützt sind;
- alle Polizeibeamte zur Teilnahme an Programmen zur Menschenrechtserziehung zu verpflichten, um bei ihnen ein Verständnis zu wecken für Menschenrechtsgrundsätze;
- allen Polizeibeamten wichtige Menschenrechtsdokumente zur Kenntnis zu bringen;

insbesondere
- die UN - Grundprinzipien für die Anwendung von Gewalt und den Gebrauch von Schußwaffen durch Beamte mit Polizeibefugnissen,
- den UN - Verhaltenskodex Beamte mit Polizeibefugnissen und
- die UN - Richtlinien für eine wirksame Umsetzung dieses Verhaltenskodexes.

 

Quelle amnesty international:
Rumänien. Menschenrechtsprobleme - eine Zusammenfassung. London, März 1998.
Mißhandlungen. Vorwürfe gegen das schnelle Eingreikommando der Kreispolizeiinspektion Buzau. London, August 2000.
Rumänien. Exzessiver Gebrauch von Schußwaffen durch Gesetzvollzugsbeamte. London, August 2000.